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Stärkere Vertretung der Gewerkschaften in Arbeitsmarktentwicklungsräten.

Das Gesetz erhöht die Mindestvertretung von Gewerkschaften in staatlichen und lokalen Arbeitsmarktentwicklungsräten von 20% auf 30%. Dies gibt organisierten Arbeitnehmern ein größeres Mitspracherecht bei der Entscheidung, welche Ausbildungsprogramme finanziert und welche Beschäftigungsstrategien in Ihrer Region umgesetzt werden. Es erweitert auch die Definition von "Gewerkschaft" auf Organisationen, die Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, Eisenbahnarbeiter und Landarbeiter vertreten.
Wichtige Punkte
Erhöhung der Mindestvertretung von Gewerkschaften in Arbeitsmarktentwicklungsräten von 20% auf 30%.
Stärkung des Einflusses von Arbeitnehmerorganisationen auf die Ausrichtung lokaler Berufsbildungsprogramme und Beschäftigungspolitiken.
Erweiterung der Definition von "Gewerkschaft" zur Einbeziehung von Vertretungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes, Eisenbahn- und Landarbeiter.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_818
Sponsor: Rep. Sherrill, Mikie [D-NJ-11]
Startdatum: 2023-02-02