Stärkerer Verbraucherschutz: Inkassounternehmen müssen Besitz vor Klage beweisen.
Dieses Gesetz stärkt den Verbraucherschutz gegen missbräuchliche Inkassoklagen erheblich, indem es Inkassounternehmen verpflichtet, umfangreiche Unterlagen vorzulegen. Inkassounternehmen müssen nun nachweisen, dass sie die Schulden rechtmäßig besitzen, und eine detaillierte Aufschlüsselung, einschließlich der vollständigen Eigentumshistorie, vorlegen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Verbraucher erhalten eine obligatorische 30-tägige schriftliche Benachrichtigung vor Beginn einer Klage.
Wichtige Punkte
Inkassounternehmen müssen eine detaillierte Aufschlüsselung der Schulden vorlegen, einschließlich des ursprünglichen Betrags, des Verzugsdatums, der Gebühren, Zinsen und der Namen aller früheren und aktuellen Gläubiger.
Eine obligatorische 30-tägige schriftliche Benachrichtigung muss an den Verbraucher gesendet werden, bevor ein Inkassounternehmen Klage einreichen kann.
Vor Gericht müssen Inkassounternehmen zulässige Beweise vorlegen, darunter den ursprünglichen Vertrag, die vollständige Kette des Schuldenbesitzes und eine eidesstattliche Erklärung über die Verjährungsfrist.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8196
Sponsor: Rep. Bonamici, Suzanne [D-OR-1]
Startdatum: 2024-05-01