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Leichtere VA-Leistungen für Veteranen nach COVID-19-Impfpflicht.

Dieses Gesetz soll Veteranen den Zugang zu Leistungen der VA erleichtern, wenn sie nach einer obligatorischen COVID-19-Impfung bestimmte Krankheiten (wie Myokarditis) entwickelt haben. Es führt eine gesetzliche Vermutung ein, dass diese Zustände dienstbedingt sind, wodurch die Beweislast für den Veteranen entfällt. Dies ermöglicht einen schnelleren Zugang zu Entschädigung und Gesundheitsversorgung.
Wichtige Punkte
Veteranen mit bestimmten Erkrankungen (z. B. Herzmuskelentzündung, Guillain-Barré-Syndrom) nach der obligatorischen COVID-19-Impfung qualifizieren sich automatisch für VA-Leistungen.
Die Dienstbezogenheitsvermutung gilt für Krankheiten, die innerhalb eines Jahres nach der Impfung (zwischen August 2021 und Januar 2023) auftraten.
Die VA muss regelmäßig Berichte über alle Entschädigungsanträge im Zusammenhang mit COVID-19-Impfschäden veröffentlichen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8202
Sponsor: Rep. Davidson, Warren [R-OH-8]
Startdatum: 2024-05-01