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Obergrenze für Verwaltungskosten reicher Universitäten bei Bundesforschungsgeldern.

Dieses Gesetz legt strenge Obergrenzen fest, wie viel Geld aus Bundesforschungszuschüssen Universitäten für Verwaltungsausgaben (indirekte Kosten) verwenden dürfen, basierend auf der Höhe ihres Stiftungsvermögens. Die reichsten Institutionen (mit über 5 Milliarden Dollar Stiftungsvermögen) dürfen überhaupt keine Bundesmittel mehr für diese Kosten verwenden, um sicherzustellen, dass mehr Geld direkt in die wissenschaftliche Forschung fließt. Zudem wird eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung dieser Mittel für Verwaltungspersonal vorgeschrieben.
Wichtige Punkte
Die reichsten Universitäten (mit Stiftungsvermögen über 5 Mrd. USD) dürfen keine Bundesforschungsgelder mehr zur Deckung indirekter Verwaltungskosten verwenden (0%-Grenze).
Institutionen mit Stiftungsvermögen zwischen 2 Mrd. USD und 5 Mrd. USD erhalten eine Obergrenze für indirekte Kosten von 8 % des Zuschusswertes.
Alle anderen Institutionen erhalten eine Obergrenze für indirekte Kosten von 15 % des Zuschusswertes.
Ein jährlicher Bericht wird detailliert aufzeigen, wie viel Forschungsgeld für Verwaltungspersonal, einschließlich Mitarbeiter für Diversität, Gleichheit und Inklusion (DEI), ausgegeben wird.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8224
Sponsor: Rep. Cline, Ben [R-VA-6]
Startdatum: 2024-05-02