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Alleinige Kennzeichnung der US-Auslandshilfe mit der US-Flagge und dem Logo.

Dieses Gesetz ändert die Kennzeichnungsregeln für die US-Auslandshilfe und schreibt vor, dass alle von den USA finanzierten Materialien und Programme ausschließlich mit der Flagge und dem Logo der Vereinigten Staaten versehen werden müssen. Dies stellt sicher, dass die von Steuerzahlern finanzierte Hilfe klar als aus den USA stammend identifiziert wird. Eine gemeinsame Kennzeichnung mit Symbolen anderer Länder ist nur in Ausnahmefällen der nationalen Sicherheit zulässig, wofür die Zustimmung des Präsidenten und eine Benachrichtigung des Kongresses erforderlich sind.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung der US-Flagge und des Logos zur Kennzeichnung aller US-finanzierten Auslandshilfsprogramme.
Beendet die automatische gemeinsame Kennzeichnung der US-Hilfe mit Symbolen anderer Länder oder ausländischer Agenturen.
Ausnahmen von der alleinigen Kennzeichnung erfordern eine schriftliche Begründung des Präsidenten an den Kongress aus Gründen der nationalen Sicherheit.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8233
Sponsor: Rep. Mast, Brian J. [R-FL-21]
Startdatum: 2024-05-02