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Leichterer Zugang zu Telemedizin für Arbeitnehmer über Gruppenkrankenversicherungen

Dieses Gesetz stuft Telemedizinleistungen, die im Rahmen von Gruppenkrankenversicherungen angeboten werden, als "ausgenommene Leistungen" ein. Diese Änderung erleichtert es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern Fernbehandlungsdienste und Konsultationen anzubieten, oft unabhängig von der Hauptkrankenversicherung. Ziel ist es, die Flexibilität und den Zugang zur virtuellen Gesundheitsversorgung für Arbeitnehmer zu verbessern.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber können Telemedizin nun als separaten, flexiblen Gesundheitsvorteil anbieten, befreit von vielen umfassenden Anforderungen an Krankenversicherungen.
Erhöhte Verfügbarkeit von Fernkonsultationen für Arbeitnehmer mit Gruppenkrankenversicherungen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_824
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]
Startdatum: 2023-02-02