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Obligatorischer Sprachzugang für Hypothekendarlehen und Kreditverwaltung.

Dieses Gesetz verpflichtet Hypothekengeber und Kreditdienstleister, wichtige Darlehensinformationen in anderen Sprachen als Englisch für Verbraucher mit begrenzten Englischkenntnissen (LEP) bereitzustellen. Es schreibt die Übersetzung wichtiger Dokumente und die Bereitstellung qualifizierter mündlicher Dolmetscherdienste vor, um sicherzustellen, dass Kreditnehmer ihre Darlehensbedingungen und Rechte vollständig verstehen. Ziel ist es, Sprachbarrieren zu beseitigen und fairen Zugang zu Wohneigentum zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung eines Standardformulars zur Erfassung der bevorzugten Sprache des Verbrauchers bei Hypothekenanträgen.
Wichtige Hypothekendokumente (Bedingungen, Rechte) müssen in die 8 am häufigsten gesprochenen Nicht-Englisch-Sprachen übersetzt werden.
Kreditgeber und Dienstleister müssen qualifizierte mündliche Dolmetscherdienste für die gesamte mündliche Kommunikation bereitstellen.
Einrichtung einer gemeinsamen Regierungswebsite mit Sprachressourcen und der Möglichkeit, Wohnberater nach Sprache zu suchen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8252
Sponsor: Rep. Garcia, Sylvia R. [D-TX-29]
Startdatum: 2024-05-06