120 Tage Aufschub vor Beginn der Rückforderung von Sozialversicherungs-Überzahlungen
Das Gesetz schreibt eine Wartezeit von 120 Tagen zwischen der Benachrichtigung eines Bürgers über eine Überzahlung von Sozialversicherungsleistungen (Titel II oder SSI) und dem Beginn der Rückforderung vor. Dies gibt den Leistungsempfängern mehr Zeit, um Berufung einzulegen, sich finanziell vorzubereiten oder die Situation zu klären, bevor ihre Leistungen gekürzt werden. Darüber hinaus muss die Sozialversicherungsverwaltung (SSA) eine Strategie zur Verbesserung der Prävention von Überzahlungen und zur Gewährleistung fairer Rückforderungsverfahren entwickeln.
Wichtige Punkte
Finanzielle Entlastung: Die SSA muss mindestens 120 Tage warten, nachdem sie eine Person über eine Überzahlung informiert hat, bevor sie mit der Anpassung oder Rückforderung der überschüssigen Gelder beginnt.
Faire Rückforderung: Die SSA muss dem Kongress eine Strategie vorlegen, die faire und angemessene Einbehaltungsbeträge vorschlägt, um unnötige finanzielle Belastungen für die Leistungsempfänger zu vermeiden.
Fehlervermeidung: Die SSA muss ihre Bemühungen verbessern, um Änderungen in den von Leistungsempfängern gemeldeten Informationen zu überprüfen und Diskrepanzen zu begrenzen, die zu Überzahlungen führen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8265
Sponsor: Rep. Caraveo, Yadira [D-CO-8]
Startdatum: 2024-05-07