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Schärfere Steuerregeln: Kampf gegen die Verlagerung von Unternehmenssitzen.

Dieses Gesetz erschwert es großen Unternehmen erheblich, ihren rechtlichen Hauptsitz ins Ausland zu verlegen, um US-Unternehmenssteuern zu vermeiden (sogenannte Unternehmens-Inversionen). Es führt strengere Kriterien ein, wann ein ausländisches Unternehmen, das eine US-Einheit erwirbt, weiterhin als inländisches Unternehmen behandelt werden muss und somit der vollen US-Besteuerung unterliegt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen, die weiterhin erhebliche Geschäftstätigkeiten und Managementkontrolle in den USA unterhalten, ihre Steuern im Land zahlen, was potenziell die Staatseinnahmen erhöht.
Wichtige Punkte
Verschärfte Eigentumsregeln: Ein ausländisches Unternehmen wird steuerlich als inländisch behandelt, wenn 80% oder mehr seines Wertes von ehemaligen US-Aktionären gehalten werden.
Neue Kontrollregeln: Ein Unternehmen gilt als inländisch, wenn 50% oder mehr seines Wertes von ehemaligen US-Aktionären gehalten werden UND die Geschäftsleitung und Kontrolle hauptsächlich in den USA ansässig sind.
Neuer Aktivitätstest: Unternehmen gelten als inländisch, wenn die Geschäftsleitung hauptsächlich in den USA stattfindet UND mindestens 25% der Mitarbeiter, Vergütungen, Vermögenswerte oder Einnahmen mit den USA verbunden sind.
Die Änderungen gelten rückwirkend für Steuerjahre, die nach dem 8. Mai 2014 enden, um auch frühere Inversionen zu erfassen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8268
Sponsor: Rep. Doggett, Lloyd [D-TX-37]
Startdatum: 2024-05-07