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Schutz von Start- und Landebahnen militärisch unterstützender Flughäfen.

Dieses Gesetz schützt die für die Landesverteidigung wichtige Flughafeninfrastruktur. Es verbietet dem Verkehrsministerium, Flughäfen, die Stützpunkte der Luftwaffe oder der Nationalgarde unterstützen, dazu zu zwingen, ihre Start- und Landebahnen oder Rollwege als Bedingung für den Erhalt staatlicher Finanzhilfen zu verkürzen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese kritischen Flughäfen ihre volle Betriebsfähigkeit behalten, was der nationalen Sicherheit zugutekommt.
Wichtige Punkte
Verbot der Verkürzung: Flughäfen, die Militärstützpunkte unterstützen, dürfen nicht gezwungen werden, die Abmessungen ihrer Infrastruktur zu reduzieren, um Bundesmittel zu erhalten.
Stärkung der militärischen Bereitschaft: Die Änderung gewährleistet, dass wichtige Flughäfen ihre volle Betriebsfähigkeit für die schnelle Reaktion der Luftwaffe und der Nationalgarde beibehalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8272
Sponsor: Rep. Huizenga, Bill [R-MI-4]
Startdatum: 2024-05-07