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Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen.

Dieser Gesetzentwurf beseitigt die Pflicht zur Zahlung der Kapitalertragssteuer (oder zum Abzug von Verlusten) beim Verkauf bestimmter Edelmetallmünzen und Barren. Dies bedeutet, dass Bürger, die mit Gold, Silber, Platin oder Palladium handeln, diese Transaktionen nicht mehr für Steuerzwecke melden müssen, was die Investition in diese Metalle vereinfacht. Die Änderungen sollen nach dem 31. Dezember 2024 in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Abschaffung der Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Gold-, Silber-, Platin- und Palladiummünzen und Barren.
Vereinfachung der steuerlichen Meldepflichten für Personen, die in physische Edelmetalle investieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8279
Sponsor: Rep. Mooney, Alexander X. [R-WV-2]
Startdatum: 2024-05-07