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Verbot privater Wahlfinanzierung durch gemeinnützige Organisationen

Dieses neue Gesetz ändert die Wahlfinanzierungsregeln, indem es steuerbefreiten Organisationen (wie Stiftungen) untersagt, staatlichen oder lokalen Regierungen Geld für die Durchführung von Wahlen zu geben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Wahlverwaltung ausschließlich auf öffentlichen Mitteln basiert, um das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Wahlprozesses zu stärken. Bürger sollten wissen, dass lokale Wahlämter nun ausschließlich von staatlichen Budgets abhängen werden, mit Ausnahme gespendeter Wahllokale.
Wichtige Punkte
Wohltätigkeitsorganisationen und Stiftungen (501(c)(3)-Organisationen) dürfen keine direkten oder indirekten Mittel mehr für die Wahlverwaltung bereitstellen.
Die Änderung gilt für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Die einzige Ausnahme erlaubt es diesen Organisationen, Räumlichkeiten als Wahllokale zur Verfügung zu stellen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8291
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2024-05-08