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CISA-Arbeitsgruppe zur Sicherung Künstlicher Intelligenz und zum Schutz der Privatsphäre eingerichtet

Dieses Gesetz richtet eine spezielle Arbeitsgruppe innerhalb der CISA-Agentur ein, um die Bemühungen der Regierung zur Sicherheit der Künstlichen Intelligenz (KI) zu koordinieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass KI landesweit sicher entwickelt und eingesetzt wird, wobei die Standards für Datenschutz und bürgerliche Freiheiten strikt eingehalten werden. Dies soll die nationale Cybersicherheit gegen KI-bezogene Bedrohungen stärken.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer CISA-Arbeitsgruppe zur Koordination der sicheren Gestaltung und des Einsatzes von KI-Technologien.
Die Arbeitsgruppe muss Unternehmen und Interessengruppen über potenzielle Cyberrisiken im Zusammenhang mit KI-Software beraten.
Alle KI-bezogenen Aktivitäten müssen den geltenden Standards für Datenschutz, Bürgerrechte und bürgerliche Freiheiten entsprechen.
Das Gesetz tritt fünf Jahre nach Inkrafttreten außer Kraft (Sunset Clause).
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8348
Sponsor: Rep. Carter, Troy A. [D-LA-2]
Startdatum: 2024-05-10