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Steuererleichterung für Drohnenbesatzungen: Ausweitung der Kampfzonen-Vergütungsbefreiung.

Dieses Gesetz ändert das Steuerrecht zugunsten von Militärpersonal, das an Operationen mit ferngesteuerten Flugzeugen (Drohnen) in Kampfzonen beteiligt ist. Die Vergütung für den Betrieb von Drohnen oder die direkte Bereitstellung von Aufklärungs- und Kommando-Unterstützung für diese Operationen wird vom Bruttoeinkommen ausgeschlossen und ist somit steuerfrei. Dies führt zu einer Erhöhung des Nettoeinkommens für diese spezifischen Soldaten, unabhängig von ihrem physischen Standort.
Wichtige Punkte
Die Vergütung für den Betrieb von Drohnen in einer Kampfzone oder die direkte Unterstützung dieser Operationen wird von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Die Befreiung gilt auch dann, wenn sich das Militärpersonal physisch außerhalb der ausgewiesenen Kampfzone befindet.
Ziel ist es, den Steuerstatus von Personal, das Kampfeinsätze aus der Ferne unterstützt, dem Status von Personal in der Kampfzone anzugleichen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8382
Sponsor: Rep. Horsford, Steven [D-NV-4]
Startdatum: 2024-05-14