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Obligatorische Berücksichtigung der Energieeffizienz bei Hypothekenbewertungen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass qualifizierte Gutachter bei der Bewertung von Häusern für staatlich abgesicherte Hypotheken Energieeffizienzmerkmale und erneuerbare Energien berücksichtigen müssen. Bürger erhalten das Recht, einen Energiebericht vorzulegen, was potenziell den Schätzwert der Immobilie erhöhen und die Kreditbedingungen beeinflussen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass Investitionen in Energieeinsparungen den Marktwert des Hauses widerspiegeln.
Wichtige Punkte
Gutachter müssen Energieberichte (z. B. Solaranlagen, Isolierung) bei der Bestimmung des Hauswerts für Hypothekenzwecke berücksichtigen.
Kreditgeber müssen Kreditnehmer über ihr Recht informieren, einen Energiebericht vorzulegen und wie dieser die Bewertung beeinflussen kann.
Für Gutachter, die diese Bewertungen durchführen, ist eine spezielle Schulung zur korrekten Bewertung der Energieeffizienz erforderlich.
Die Berücksichtigung eines Energieberichts darf nicht die alleinige Grundlage für die Ablehnung eines Hausgutachtens oder Kreditantrags sein.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8402
Sponsor: Rep. Casten, Sean [D-IL-6]
Startdatum: 2024-05-15