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Stundung von Studienkrediten für Eltern bei Behinderung des Kindes.

Das Domenic and Ed’s Law führt eine wichtige Änderung für Eltern ein, die Bundesstudienkredite für die Ausbildung ihrer Kinder aufgenommen haben. Wenn der Student, für den der Kredit aufgenommen wurde, dauerhaft und vollständig behindert wird, wird der Elternteil von der Rückzahlungsverpflichtung entbunden. Diese Änderung gilt rückwirkend für alle ausstehenden Kredite, unabhängig davon, wann die Behinderung eingetreten ist.
Wichtige Punkte
Eltern, die Bundesstudienkredite aufgenommen haben, können die Schulden erlassen bekommen, wenn ihr Kind dauerhaft und vollständig behindert wird.
Die Regelung gilt für alle ausstehenden Elternkredite, unabhängig davon, wann der Kredit aufgenommen wurde oder wann die Behinderung des Studenten eintrat.
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Drucknummer: 118_HR_8407
Sponsor: Rep. Magaziner, Seth [D-RI-2]
Startdatum: 2024-05-15