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Arbeitsplatzschutz in abgelegenen Militärstützpunkten: Kongress muss informiert werden.

Dieses Gesetz verpflichtet das Verteidigungsministerium (DoD), den Kongress im Voraus über die Kündigung großer Verträge zu informieren, die zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten führen würden. Ziel ist der Schutz der Beschäftigung, insbesondere für Auftragnehmer, die in der Nähe abgelegener Militäranlagen leben und von diesen Verträgen abhängig sind. Die Regel gilt bei Verlust von 50 oder mehr Arbeitsplätzen in abgelegenen Gebieten oder 100 Arbeitsplätzen insgesamt.
Wichtige Punkte
Erhöhte Arbeitsplatzsicherheit für Auftragnehmer, insbesondere in der Nähe isolierter Militärstützpunkte, durch frühzeitige Warnung vor Entlassungen.
Das Verteidigungsministerium muss den Kongress 30 Tage vor Vertragsauflösung informieren, wenn Massenentlassungen drohen (50 oder 100 Mitarbeiter).
Die 30-Tage-Frist kann aus Gründen der nationalen Sicherheit aufgehoben werden, der Kongress muss jedoch innerhalb einer Woche nach der Kündigung benachrichtigt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8417
Sponsor: Rep. Vasquez, Gabe [D-NM-2]
Startdatum: 2024-05-15