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Verbot von .50 Kaliber Gewehren und strengere Meldepflichten für Waffenverkäufe.

Dieses Gesetz verbietet den Import, Verkauf, die Herstellung und den Transfer neuer .50 Kaliber Gewehre für Zivilisten. Aktuelle Besitzer müssen ihre bestehenden Gewehre innerhalb von 12 Monaten kostenlos registrieren. Das Gesetz verschärft auch die Meldepflichten für Waffenhändler, indem Gewehre in die Meldung von Mehrfachverkäufen einbezogen werden, und hebt den Haftungsschutz für Hersteller auf, die wissentlich ausländische Drogenhändler bewaffnen.
Wichtige Punkte
Neues Verbot des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung von .50 Kaliber Gewehren für die Öffentlichkeit.
Obligatorische, gebührenfreie Registrierung bereits im Besitz befindlicher .50 Kaliber Gewehre innerhalb eines Jahres.
Waffenhändler müssen nun den Verkauf mehrerer Gewehre an dieselbe Person melden.
Hersteller können verklagt werden, wenn sie wissentlich Waffen an benannte internationale Drogenhändler verkaufen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8427
Sponsor: Rep. Castro, Joaquin [D-TX-20]
Startdatum: 2024-05-16