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Rechenschaftspflicht der Bundespolizei: Obligatorische Kameras und Biometrie-Verbot

Dieses Gesetz verpflichtet Bundespolizisten, Körperkameras zu tragen und zu verwenden sowie Videokameras in Streifenwagen zu installieren, um die Transparenz bei Interaktionen mit der Öffentlichkeit zu erhöhen. Es legt strenge Regeln für die Aufbewahrung und Offenlegung von Filmmaterial fest, insbesondere bei Gewaltanwendung oder Beschwerden. Wichtig ist, dass das Gesetz die Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie verbietet und Rechtsvermutungen zugunsten der Bürger einführt, falls Beweismittel zerstört oder nicht aufgezeichnet werden.
Wichtige Punkte
Bundesbeamte müssen Körperkameras tragen und bei allen Ermittlungsstopps oder Einsätzen aktivieren, was die Rechenschaftspflicht erhöht.
Bürger können verlangen, dass die Aufzeichnung in privaten Wohnungen oder als Opfer/anonymer Informant eingestellt wird, um die Privatsphäre zu schützen.
Aufnahmen von Gewaltanwendung oder Beschwerden müssen mindestens 3 Jahre lang aufbewahrt werden, und die Betroffenen haben ein Recht auf Einsichtnahme.
Die Verwendung von Gesichtserkennung oder anderer biometrischer Überwachungstechnologie ist bei allen Kameras strengstens untersagt.
Wird eine Aufzeichnung nicht vorschriftsmäßig erstellt, wird zugunsten des Angeklagten oder Klägers angenommen, dass entlastende Beweise vernichtet wurden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_843
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2023-02-06