Polizeischutzgesetz: Dauerhafter Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Ausrüstung.
Dieses Gesetz garantiert staatlichen, Stammes- und lokalen Strafverfolgungsbehörden dauerhaften Zugang zu zuvor eingeschränkter Ausrüstung und Ressourcen. Es wandelt eine vorübergehende präsidiale Anordnung (EO 13809) in dauerhaftes Bundesrecht um. Dies stellt sicher, dass lokale Polizeieinheiten weiterhin eine breitere Palette von Werkzeugen nutzen können, um ihre Fähigkeit zur Reaktion auf Bedrohungen und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zu verbessern.
Wichtige Punkte
Verfestigung des Rechts: Die Anordnung zur Wiederherstellung des Zugangs der Polizei zu Ausrüstung (EO 13809) wird kodifiziert und wird zu dauerhaftem Bundesrecht.
Zugang zu Ausrüstung: Lokale Strafverfolgungsbehörden behalten ständigen Zugang zu bestimmten Ressourcen und Ausrüstungen, oft einschließlich überschüssiger militärischer Ausrüstung.
Einschränkung der präsidialen Befugnisse: Zukünftige Präsidenten können frühere Beschränkungen der Ausrüstungsübertragung an die Polizei nicht einfach wieder einführen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8432
Sponsor: Rep. Good, Bob [R-VA-5]
Startdatum: 2024-05-16