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Steuererleichterung: Übertragbarkeit von Preisschutz-Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungsplänen (ESOP)

Dieses Gesetz ändert die Steuerregeln für Mitarbeiterbeteiligungspläne (ESOPs). Die wichtigste Änderung besteht darin, dass bestimmte 'Preisschutz-Zahlungen' – Gelder, die den Wert von Mitarbeiteraktien schützen sollen – in andere Altersvorsorgekonten übertragen werden können, ohne sofort besteuert zu werden. Dies ermöglicht es Arbeitnehmern, einen größeren Teil dieser Mittel für den Ruhestand zu sparen und ihre finanzielle Sicherheit zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Zahlungen zum Schutz des Wertes von Mitarbeiteraktien (Preisschutz-Zahlungen) können nun in Altersvorsorgekonten (z. B. IRAs) übertragen werden, wodurch die Steuerpflicht aufgeschoben wird.
Die Änderungen gelten rückwirkend für bestimmte Zahlungen, die nach Dezember 2019 geleistet wurden, was Personen zugutekommt, die in Rente gegangen sind oder aufgrund von Invalidität ausgeschieden sind.
Unternehmen wird es erleichtert, Preisschutzmechanismen in ESOPs anzubieten, da diese Vereinbarungen nicht als steuerlich diskriminierend gelten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8435
Sponsor: Rep. Kelly, Mike [R-PA-16]
Startdatum: 2024-05-16