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Mehr Flexibilität bei 529-Plänen: Steuerfreie Abzüge für Transport und Parken.

Dieses Gesetz erweitert die Nutzung von 529-Bildungssparkonten. Bürger können nun steuerfreie Abhebungen von diesen Konten vornehmen, um angemessene Transport- und Parkkosten im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule oder der Teilnahme an Ausbildungsprogrammen zu decken. Dies bietet Familien mehr finanzielle Entlastung bei den täglichen Ausbildungskosten.
Wichtige Punkte
Geld aus 529-Sparkonten kann nun steuerfrei für Transportkosten (einschließlich Parken) zu einer berechtigten Bildungseinrichtung verwendet werden.
Die neuen Regeln gelten auch für Transport- und Parkkosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an zugelassenen Berufsausbildungsprogrammen.
Der abzugsfähige Betrag für Transportkosten ist durch die von der Bildungseinrichtung festgelegte Obergrenze begrenzt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8438
Sponsor: Rep. McClellan, Jennifer L. [D-VA-4]
Startdatum: 2024-05-16