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Einkommen arbeitender Schüler bis 21 Jahre wird bei Lebensmittelhilfe nicht angerechnet.

Dieses Gesetz ändert die Berechnung des Haushaltseinkommens für die Berechtigung zur Lebensmittelhilfe. Einkommen von Personen bis 21 Jahre, die noch Schüler sind (Grund- oder Sekundarschule), wird nicht mehr auf das Einkommenslimit der Familie angerechnet. Dies soll arbeitenden Schülern und ihren Familien besseren Zugang zu staatlicher Unterstützung ermöglichen.
Wichtige Punkte
Einkommen von Schülern bis 21 Jahre (zuvor 17 Jahre), die eine Grund- oder Sekundarschule besuchen, wird bei der Berechnung des Haushaltseinkommens für Lebensmittelhilfeprogramme ausgeschlossen.
Diese Änderung kann die Höhe der Lebensmittelhilfen erhöhen oder Familien, die zuvor die Einkommensgrenze überschritten haben, zur Qualifizierung verhelfen.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8439
Sponsor: Rep. Molinaro, Marcus J. [R-NY-19]
Startdatum: 2024-05-16