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Meldepflicht für Menschenhandel bei Abtreibungsanbietern

Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter von Abtreibungen, jede Patientin, bei der ein begründeter Verdacht auf Menschenhandel besteht, innerhalb von 24 Stunden der Nationalen Hotline für Menschenhandel zu melden. Ziel ist es, Opfer von Zwangsprostitution und Sklaverei besser zu identifizieren und zu schützen. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflicht drohen dem medizinischen Personal hohe Geldstrafen und Gefängnisstrafen.
Wichtige Punkte
Führt die Pflicht für Abtreibungsanbieter ein, den Verdacht auf Menschenhandel innerhalb von 24 Stunden an die Nationale Hotline zu melden.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 USD und bis zu 6 Monaten Gefängnis pro Verstoß geahndet werden.
Schreibt eine jährliche Schulung aller Mitarbeiter von Abtreibungseinrichtungen zur Identifizierung von Opfern des Menschenhandels vor.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8459
Sponsor: Rep. Moore, Barry [R-AL-2]
Startdatum: 2024-05-17