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Hochschulen bürgen für Studentenkredite: Niedrigere Zinsen und geteilte Verantwortung.

Das Gesetz führt ein Programm ein, bei dem Hochschulen freiwillig Bundesdarlehen für ihre Studierenden mitunterzeichnen können. Dies führt zu niedrigeren Zinssätzen für die Studierenden, da das Risiko geteilt wird. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Studierenden übernimmt die Hochschule die Rückzahlung, wodurch ihre finanzielle Verantwortung gestärkt wird.
Wichtige Punkte
Studierende erhalten niedrigere Zinssätze für Bundesdarlehen, wenn ihre Hochschule sich zur Mitunterzeichnung entscheidet.
Bei einem Zahlungsausfall muss die Hochschule die Schulden begleichen, aber der Kreditstatus des Studierenden bleibt negativ.
Teilnehmende Hochschulen profitieren von einer höheren akzeptablen Ausfallquote (40% statt 30%).
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Drucknummer: 118_HR_8461
Sponsor: Rep. Perry, Scott [R-PA-10]
Startdatum: 2024-05-17