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Keine Studienkredit-Erlässe mehr bei Verweis oder Entlassung wegen Fehlverhaltens.

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Rückzahlung von Bundesstudiendarlehen ein. Studenten und Dozenten, die wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens, wie Hassverbrechen, Störung der öffentlichen Ordnung oder Verletzung von Bürgerrechten, von der Hochschule verwiesen oder entlassen werden, verlieren jeglichen Anspruch auf Darlehenserlass. Diese Personen müssen den gesamten Kreditbetrag im Rahmen eines standardmäßigen 10-Jahres-Rückzahlungsplans begleichen, was ihre persönlichen Finanzen erheblich beeinflusst.
Wichtige Punkte
Die Berechtigung zum Erlass von Studienkrediten endet für Studenten und Dozenten, die wegen spezifischen Fehlverhaltens verwiesen oder entlassen werden.
Zu den Gründen zählen Hassverbrechen, Störung der öffentlichen Ordnung, Hausfriedensbruch und Verstöße gegen Bürgerrechtsgesetze.
Personen, die ihren Anspruch verlieren, müssen ihre Kredite innerhalb eines standardmäßigen 10-Jahres-Zeitraums zurückzahlen.
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Abgelaufen
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Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8468
Sponsor: Rep. Yakym, Rudy [R-IN-2]
Startdatum: 2024-05-21