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Verlängerte Frist für Veteranen zur Meldung von Notfallversorgung außerhalb der VA.

Dieses Gesetz verlängert die Mindestfrist, die Veteranen für die Meldung und Genehmigung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern außerhalb des VA-Systems haben. Nach den neuen Regeln haben Veteranen oder ihre Vertreter mindestens 72 Stunden nach der Entlassung aus der Einrichtung Zeit, den Antrag einzureichen. Dies erleichtert die Verwaltung und stellt sicher, dass die Kosten für die Notfallbehandlung der Veteranen gedeckt werden.
Wichtige Punkte
Veteranen, die Notfallversorgung außerhalb des VA-Systems erhalten, haben nun mehr Zeit, die Kostenübernahme zu beantragen.
Die Mindestfrist für die Meldung und Genehmigung der Behandlung darf nicht kürzer sein als 72 Stunden nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8481
Sponsor: Rep. Mast, Brian J. [R-FL-21]
Startdatum: 2024-05-21