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Ausschließliche Zuständigkeit D.C. für alle Klagen im Einwanderungsrecht

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Klagen im Zusammenhang mit Einwanderungsgesetzen, einschließlich Anfechtungen von Abschiebungsanordnungen, ausschließlich vor dem Bundesgericht in Washington D.C. verhandelt werden müssen. Diese Zentralisierung könnte den Zugang zur Justiz für Personen, die weit von D.C. entfernt wohnen und Einwanderungsentscheidungen anfechten wollen, erheblich erschweren und verteuern. Die gesamte nationale Einwanderungsgerichtsbarkeit wird an einem Ort gebündelt.
Wichtige Punkte
Das Bezirksgericht des District of Columbia erhält die ausschließliche Zuständigkeit für alle Fälle, die sich aus den Einwanderungsgesetzen ergeben.
Dies betrifft auch Klagen von Ausländern, die Abschiebungsanordnungen oder andere Maßnahmen anfechten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_85
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-01-09