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Studenten-Athleten Keine Angestellten: Begrenzung des Arbeitsstatus im Hochschulsport.

Dieses Gesetz verbietet die Einstufung von Studenten-Athleten als Angestellte ihrer Universitäten, Sportkonferenzen oder Verbände nach Bundes- oder Landesrecht. Dies bedeutet, dass Studenten, die an Hochschulsportprogrammen teilnehmen, keine traditionellen Arbeitnehmerrechte (wie Mindestlohn oder Gewerkschaftsrechte) allein aufgrund ihrer sportlichen Beteiligung erhalten. Ziel ist es, das Amateurmodell des Hochschulsports beizubehalten.
Wichtige Punkte
Studenten-Athleten dürfen nicht als Angestellte von Hochschulen oder Sportorganisationen betrachtet werden, unabhängig von Bundes- oder Landesgesetzen.
Die Gesetzgebung schränkt die Möglichkeit der Studenten-Athleten ein, traditionelle Arbeitnehmerschutzrechte und -leistungen geltend zu machen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8534
Sponsor: Rep. Good, Bob [R-VA-5]
Startdatum: 2024-05-23