Bundesstaaten müssen Selbstbehalt für Katastrophenhilfe vor Erhalt voller Bundeshilfen zahlen.
Dieses Gesetz verpflichtet den Präsidenten, für jeden Bundesstaat einen "Selbstbehalt für Großkatastrophen" festzulegen, wodurch die finanzielle Verantwortung für dauerhafte Infrastrukturreparaturen stärker auf die Bundesstaaten verlagert wird. Die Bundesstaaten müssen diesen Betrag decken, bevor sie volle Bundesmittel für langfristige Wiederaufbauprojekte erhalten. Die Berechnung des Selbstbehalts basiert auf der Bevölkerungszahl und der Historie der erhaltenen Bundeshilfen, um bessere Vorsorgeinvestitionen zu fördern.
Wichtige Punkte
Bundesstaaten müssen einen bestimmten Selbstbehalt für dauerhafte Infrastrukturreparaturen nach einer Großkatastrophe leisten.
Die Höhe des Selbstbehalts wird anhand der Bevölkerungszahl des Staates und der in den letzten drei Jahren erhaltenen Bundeshilfe berechnet.
Bestehende staatliche Eigenmittel (Matching Funds) für Katastrophenhilfe können nicht zur Erfüllung dieses neuen Selbstbehalts verwendet werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8616
Sponsor: Rep. Perry, Scott [R-PA-10]
Startdatum: 2024-06-04