Steuerreform für S-Corporations: Neue Abzüge, IRA-Zulassung und Flexibilität.
Dieses Gesetz modernisiert die Steuervorschriften für S-Corporations erheblich, wodurch es für kleine Unternehmen einfacher wird, zu wirtschaften, Investitionen anzuziehen und passive Einnahmen zu verwalten. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Zulassung von Individual Retirement Accounts (IRAs) als Aktionäre von S-Corporations und die Anhebung der Grenze für passive Einnahmen, was eine größere operative Flexibilität ermöglicht. Darüber hinaus profitieren Erben von S-Corporation-Aktien von einem neuen 15-jährigen Steuerabzug beim Tod des Aktionärs.
Wichtige Punkte
Steuererleichterung für Erben: Einführung eines 15-jährigen Abzugs für den „eingebauten Gewinnbetrag“ beim Erben von S-Corporation-Aktien, was die Steuerlast für Begünstigte senken kann.
Erhöhte Grenze für passive Einnahmen: Anhebung der Grenze für passive Investitionseinnahmen (wie Mieten und Zinsen) von 25 % auf 60 %, wodurch verhindert wird, dass S-Corporations ihren Steuerstatus verlieren.
IRAs dürfen S-Corp-Aktien besitzen: Individual Retirement Accounts (IRAs und Roth IRAs) dürfen nun berechtigte Aktionäre von S-Corporations sein, was die Anlagemöglichkeiten für Altersvorsorge erweitert.
Vereinfachte Mitarbeiterbeteiligung: Alle Mitarbeiter eines Unternehmens werden als ein einziger Aktionär für die S-Corporation-Grenze gezählt, was die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter erleichtert.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8619
Sponsor: Rep. Wenstrup, Brad R. [R-OH-2]
Startdatum: 2024-06-04