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Bundesweites Verbot der Abtreibung durch Zergliederung; Strafen für Ärzte.

Dieses Gesetz führt ein bundesweites Verbot einer spezifischen Abtreibungsmethode (Zergliederungsabtreibung) an einem lebenden ungeborenen Kind ein, es sei denn, dies ist zur Rettung des Lebens der Mutter notwendig. Ärzte, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Frauen, die sich dem Eingriff unterziehen, sind von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen.
Wichtige Punkte
Einführung eines bundesweiten Verbots der Abtreibung durch Zergliederung, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Ärzte, die den verbotenen Eingriff durchführen, können mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Frauen, die den Eingriff erhalten, können den Arzt zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_862
Sponsor: Rep. Lesko, Debbie [R-AZ-8]
Startdatum: 2023-02-07