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Erweiterte Bundesmittel für unterversorgte Häfen und Projekte an den Großen Seen.

Dieses Gesetz erweitert die Arten von Hafenprojekten, die für Bundesmittel in Frage kommen, und umfasst nun auch die Wartung von Wellenbrechern und die Entsorgung von Baggergut. Entscheidend ist, dass Häfen nun Mittel erhalten können, unabhängig davon, ob sie bundesweit zugelassen sind, was kleineren Gemeinden den Zugang zu Geldern erleichtert. Mindestens 25 % der Mittel müssen für Hafenprojekte im Navigationssystem der Großen Seen verwendet werden.
Wichtige Punkte
Kleine Häfen, auch solche ohne formelle Bundeszulassung, können sich nun für die Finanzierung notwendiger Wartungsarbeiten qualifizieren.
Die Mittel können für Baggerarbeiten, die Erweiterung von Entsorgungsanlagen und die Reparatur von Wellenbrechern verwendet werden, was die Sicherheit und Funktion der lokalen Wasserstraßen verbessert.
Mindestens 25 % der verfügbaren Mittel sind für Hafenprojekte in unterversorgten Gemeinden in der Region der Großen Seen garantiert.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8644
Sponsor: Rep. Steil, Bryan [R-WI-1]
Startdatum: 2024-06-05