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Besseres Bildungs- und Berufsberatung für Veteranen an Hochschulen.

Dieses Gesetz verbessert die Qualität der Bildungs- und Berufsberatung, die das VA (Veteranenministerium) Veteranen an Hochschulen anbietet. Es schreibt höhere Mindestanforderungen an den Abschluss der Berater vor und legt eine Obergrenze für die Anzahl der Studenten fest, die ein Berater betreuen darf. Ziel ist es, Veteranen eine bessere und gezieltere Unterstützung bei ihrer Karriere- und Bildungsplanung zu bieten.
Wichtige Punkte
VA-Berater, die Veteranen an Hochschulen unterstützen, müssen nun mindestens einen Bachelor-Abschluss in einem relevanten Fachgebiet besitzen.
Es wird eine neue Obergrenze festgelegt: Ein Berater darf maximal 25 Veteranen gleichzeitig betreuen, um die Servicequalität zu verbessern.
Berater dürfen ihre Dienste nun an mehreren Hochschulen anbieten, was die Verfügbarkeit der Unterstützung erhöhen kann.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8646
Sponsor: Rep. Van Orden, Derrick [R-WI-3]
Startdatum: 2024-06-05