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Bundesmiethilfe: Senkung des Mieterbeitrags von 30% auf 20% des Einkommens.

Dieses Gesetz senkt den Höchstprozentsatz des bereinigten monatlichen Einkommens, den Mieter in Bundesmiethilfeprogrammen (wie Sozialwohnungen und Sektion 8) für die Miete zahlen müssen. Der erforderliche Beitrag sinkt von 30% auf 20%, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für einkommensschwache Familien darstellt. Das Gesetz genehmigt auch die notwendigen Mittel, um die Stabilität der Wohnungsprogramme trotz geringerer Mieterzahlungen zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Der maximale Mietbeitrag für Mieter in Bundesmiethilfeprogrammen (z. B. Sektion 8) wird von 30% auf 20% ihres bereinigten monatlichen Einkommens gesenkt.
Das Gesetz genehmigt die notwendigen Mittel ab dem Geschäftsjahr 2025, um die Finanzierungslücke aufgrund geringerer Mieterzahlungen zu schließen und die Programmbeständigkeit zu sichern.
Technische Unterstützung durch Organisationen wird nun ausdrücklich auch Bewerber für Sozialwohnungsprojekte umfassen, was den Zugang verbessert.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8678
Sponsor: Rep. Bowman, Jamaal [D-NY-16]
Startdatum: 2024-06-11