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Steuerfreie Rabatte für Wassereinsparung und Abwassermanagement zu Hause.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Rückerstattungen von Versorgungsunternehmen oder lokalen Behörden für die Installation von wassersparenden Geräten oder Regenwassermanagementsystemen nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Bürger, die in Umweltschutzmaßnahmen für ihr Zuhause investieren, müssen den erhaltenen Rabatt nicht versteuern. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Wichtige Punkte
Rückerstattungen (Rabatte) für Maßnahmen zur Wassereinsparung oder -effizienz sind von der Einkommensteuer befreit.
Dies gilt auch für Zuschüsse für Regenwassermanagement und Abwasserentsorgung (z. B. Klärgruben) in der Hauptwohnung.
Die Steuerbefreiung ist rückwirkend für Beträge, die ab dem 1. Januar 2022 erhalten wurden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8682
Sponsor: Rep. Huffman, Jared [D-CA-2]
Startdatum: 2024-06-11