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Verbot der Farbstoffe Rot Nr. 40, Gelb Nr. 5 und Nr. 6 in Lebensmitteln.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung der gängigen Farbstoffe Rot Nr. 40, Gelb Nr. 5 und Gelb Nr. 6 in Lebensmitteln zu verbieten. Tritt das Gesetz in Kraft, gelten Lebensmittel mit diesen Zusätzen als verfälscht und unsicher für den Verzehr, was ihren Verkauf illegal macht. Dies zwingt Lebensmittelhersteller, die Rezepturen vieler Produkte zu ändern, was sich direkt auf die Inhaltsstoffe und das Aussehen der im Handel erhältlichen Artikel auswirkt.
Wichtige Punkte
Einführung eines Verbots der Farbstoffe Rot Nr. 40, Gelb Nr. 5 und Gelb Nr. 6 in Lebensmitteln.
Lebensmittel mit diesen Farbstoffen werden als verfälscht und unsicher eingestuft und müssen vom Markt genommen werden.
Hersteller müssen die Zusammensetzung und möglicherweise das Aussehen vieler gängiger Lebensmittelprodukte anpassen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8687
Sponsor: Rep. Luna, Anna Paulina [R-FL-13]
Startdatum: 2024-06-11