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Strengere Regeln für Tiertransport: Verbot des Transports kranker Nutztiere.

Dieses Gesetz führt strenge Bundesstandards für den Transport von Nutztieren zwischen den Bundesstaaten ein, um deren Wohlergehen zu verbessern. Es verbietet die Beförderung von Vieh, das als "transportunfähig" gilt, wie z. B. schwer verletzte, kranke oder hochschwangere Tiere, es sei denn, es handelt sich um den Transport zum Tierarzt. Das Verkehrsministerium (DOT) muss ein neues Inspektionssystem einrichten, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Einführung eines bundesweiten Verbots des Transports von Nutztieren, die als "transportunfähig" gelten (z. B. schwer verletzt, blind oder im letzten Stadium der Trächtigkeit).
Das Verkehrsministerium muss einen Mechanismus zur Überprüfung von Fahrzeugen und Aufzeichnungen entwickeln, um die neuen Tiertransportstandards durchzusetzen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8699
Sponsor: Rep. Titus, Dina [D-NV-1]
Startdatum: 2024-06-11