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Beschränkung der Auslandshilfe für atheistische und nicht-theistische Gruppen.

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Ausgaben der US-Auslandshilfe zur Förderung der internationalen Religionsfreiheit ein. Es schränkt die Vergabe von Bundesmitteln an atheistische, humanistische oder agnostische Gruppen ein, insbesondere wenn diese nicht-theistische Überzeugungen fördern oder den theistischen Glauben kritisieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Mittel proportional an religiöse Gruppen verteilt werden, die Verfolgung erfahren.
Wichtige Punkte
US-Auslandshilfegelder dürfen nicht zur Förderung nicht-religiöser (atheistischer/humanistischer) Ideologien oder zur Erweiterung ihrer Mitgliedschaft im Ausland verwendet werden.
Organisationen, die den theistischen Glauben öffentlich kritisieren oder "verunglimpfen", sind von US-Regierungszuschüssen ausgeschlossen.
Die Finanzierung nicht-religiöser Gruppen im Ausland ist nur zulässig, wenn proportionale Mittel für lokale religiöse Gruppen bereitgestellt werden, basierend auf dem Ausmaß der Verletzungen ihrer Religionsfreiheit.
US-Diplomaten müssen nun Bedenken hinsichtlich möglicher antireligiöser Voreingenommenheit bei Finanzierungsentscheidungen des Außenministeriums überwachen und melden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8720
Sponsor: Rep. Smith, Christopher H. [R-NJ-4]
Startdatum: 2024-06-12