Verbot von Regierungsaufträgen für ins Ausland verlegte Unternehmen
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Steuergelder für Regierungsaufträge an Unternehmen gehen, die tatsächlich in den Vereinigten Staaten verwaltet werden und dort wesentliche Geschäftsaktivitäten ausüben. Es verbietet Bundesbehörden, öffentliche Aufträge (zivil und militärisch) an Unternehmen zu vergeben, die ihren Rechtssitz hauptsächlich zur Steuervermeidung ins Ausland verlegt haben, aber weiterhin starke Verbindungen zu den USA unterhalten. Ziel ist es, US-Arbeitsplätze und die Steuerbasis zu schützen, indem lukrative Regierungsaufträge auf Unternehmen beschränkt werden, die sich zum Inlandsbetrieb bekennen.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf keine Verträge mit Unternehmen abschließen, die ihren Sitz nach dem 8. Mai 2014 ins Ausland verlegt haben, wenn sie weiterhin mehrheitlich von ehemaligen US-Eigentümern kontrolliert oder hauptsächlich von den USA aus verwaltet werden.
Große Regierungsaufträge (über 10 Millionen Dollar) verpflichten Hauptauftragnehmer, diese 'invertierten' Unternehmen nicht als Subunternehmer erster Stufe einzusetzen.
Ausnahmen vom Verbot sind nur bei nationalen Sicherheitsinteressen oder zur effizienten Durchführung föderaler Gesundheitsprogramme zulässig.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8727
Sponsor: Rep. DeLauro, Rosa L. [D-CT-3]
Startdatum: 2024-06-13