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Schutz der Hochschulförderung trotz Zurückhaltung von Zeugnissen.

Dieses Gesetz soll verhindern, dass Hochschulen ihren Anspruch auf Bundesmittel für Studienbeihilfen (Title IV) verlieren, selbst wenn sie Studenten Zeugnisse vorenthalten. Dies gilt auch dann, wenn der Student alle Gebühren für die durch Bundesmittel finanzierten Studienabschnitte bezahlt hat. Die Hochschulen behalten somit ein starkes Druckmittel zur Eintreibung von Schulden, ohne ihre wichtigste Einnahmequelle zu gefährden.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Zeugnisse von Studenten zurückhalten, die ihnen aus anderen Gründen Geld schulden, ohne den Zugang zu wichtigen Bundesmitteln zu verlieren.
Die Regelung sichert den Hochschulen die Möglichkeit, die Zurückhaltung von Dokumenten als Inkassomittel zu nutzen.
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Status:
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Drucknummer: 118_HR_8729
Sponsor: Rep. Green, Mark E. [R-TN-7]
Startdatum: 2024-06-13