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Arbeitssicherheit: Warnungen und Anweisungen in der Sprache des Arbeitnehmers.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Warnungen vor Gefahren am Arbeitsplatz nicht nur auf Englisch, sondern auch in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache bereitgestellt werden müssen, angepasst an dessen Bildungs- und Alphabetisierungsniveau. Es führt auch ein Zuschussprogramm ein, um Arbeitgebern und Organisationen bei der Übersetzung von Verträgen, Handbüchern und Schulungen für Arbeitnehmer mit begrenzten Englischkenntnissen zu helfen. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit und der Klarheit der Arbeitsbedingungen für Nicht-Englischsprachige.
Wichtige Punkte
Verpflichtung, alle Warnungen vor Arbeitsplatzgefahren in der Muttersprache des Arbeitnehmers bereitzustellen, angepasst an dessen Wortschatz und Bildungsstand.
Einrichtung eines Zuschussprogramms für Unternehmen und Organisationen zur Finanzierung der Übersetzung von Arbeitsverträgen, Handbüchern und Schulungen für Arbeitnehmer mit geringen Englischkenntnissen.
Priorität bei der Vergabe von Zuschüssen haben Einrichtungen, die Wanderarbeitnehmer oder Personen in der Landwirtschafts- und Dienstleistungsbranche beschäftigen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8739
Sponsor: Rep. Schiff, Adam B. [D-CA-30]
Startdatum: 2024-06-13