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Stärkere Unterstützung für Verwandtenpflege und Jugendliche bis 26 Jahre.

Dieses Gesetz stärkt die Unterstützungsnetzwerke für Kinder und Familien, die Gefahr laufen, in das Kindeswohlsystem einzutreten, indem es die Hilfe für Verwandte (Verwandtenpfleger) formalisiert. Entscheidend ist die Ausweitung der Definition von „Jugendlichen“ auf Personen bis zu 26 Jahren, wodurch junge Erwachsene länger von Programmen zur Förderung der Eigenständigkeit profitieren können. Zudem werden Peer-to-Peer-Mentoring-Programme eingeführt.
Wichtige Punkte
Die staatliche Unterstützung für Kindeswohlprogramme wird auf junge Erwachsene bis 26 Jahre ausgeweitet, um ihren Übergang in die Unabhängigkeit zu erleichtern.
Verwandte, die Kinder betreuen (Verwandtenpfleger), erhalten formelle Anerkennung und verstärkte Unterstützung im Rahmen der Sozialprogramme.
Einführung von Peer-to-Peer-Mentoring-Programmen, bei denen Familien und Jugendliche von Personen mit direkter Erfahrung im Kindeswohlsystem lernen können.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8743
Sponsor: Rep. Smucker, Lloyd [R-PA-11]
Startdatum: 2024-06-13