Erleichterte Studienkredit-Erlassung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Dieses Gesetz vereinfacht es Beschäftigten im öffentlichen Dienst, nach 10 Jahren Dienstzeit eine Erlassung ihrer Bundesstudienkredite zu erhalten. Die Änderung erlaubt es, dass die ersten 60 monatlichen Zahlungen (fünf Jahre) auf die erforderlichen 120 Zahlungen angerechnet werden, selbst wenn sie unter Rückzahlungsplänen erfolgten, die zuvor nicht für das Programm qualifiziert waren. Dies bedeutet, dass mehr Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor die Voraussetzungen für den Schuldenerlass schneller erfüllen können.
Wichtige Punkte
Die ersten 5 Jahre der Studienkreditrückzahlung (60 Zahlungen) werden nun für das Public Service Loan Forgiveness (PSLF)-Programm angerechnet, unabhängig vom gewählten Rückzahlungsplan.
Diese Änderung gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes weniger als 120 anrechenbare Zahlungen geleistet haben.
Das Bildungsministerium muss betroffene Kreditnehmer über die neuen Regeln und die Möglichkeit zur Änderung des Rückzahlungsplans informieren.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8759
Sponsor: Rep. Foster, Bill [D-IL-11]
Startdatum: 2024-06-14