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Anrechnung von Online-Einnahmen für private Hochschulen bei der 90/10-Regel.

Dieses Gesetz ändert die Berechnung der erforderlichen nicht-föderalen Einnahmen für gewinnorientierte Hochschulen (die sogenannte 90/10-Regel). Es erlaubt ausdrücklich, Einnahmen aus Fernunterrichtsprogrammen (Online-Studien) auf die erforderliche Mindestschwelle von 10 % nicht-föderaler Mittel anzurechnen. Ziel ist es, diesen Institutionen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und den Studierenden weiterhin Zugang zu staatlicher Studienbeihilfe zu sichern.
Wichtige Punkte
Gewinnorientierte Hochschulen können die Anforderung, dass mindestens 10 % ihrer Einnahmen aus anderen Quellen als der staatlichen Studienbeihilfe stammen, leichter erfüllen.
Einnahmen aus vollständig oder teilweise online angebotenen Programmen werden nun explizit auf diese 10 %-Schwelle angerechnet.
Diese Änderung stellt sicher, dass Studierende dieser Schulen, insbesondere in Online-Programmen, weiterhin Bundesdarlehen und -zuschüsse nutzen können.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8761
Sponsor: Rep. Owens, Burgess [R-UT-4]
Startdatum: 2024-06-14