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Steuererleichterung: Beiträge zu religiösen Gesundheitsgemeinschaften als Krankheitskosten.

Dieses Gesetz ermöglicht es Personen, die an religiösen Programmen zur gemeinsamen Nutzung von Gesundheitskosten (HCSM) teilnehmen, ihre Mitgliedsbeiträge und Verwaltungskosten als abzugsfähige Krankheitskosten von der Steuer abzusetzen. Diese Änderung, die ab 2025 gilt, kann die Steuerlast der Teilnehmer senken, sofern sie ihre Abzüge einzeln aufführen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass diese Programme steuerrechtlich nicht als traditionelle Krankenversicherungen gelten.
Wichtige Punkte
Mitgliedsbeiträge und geteilte Kosten für religiöse Gesundheitsgemeinschaften (HCSM) werden als abzugsfähige Krankheitskosten behandelt.
Die Änderung tritt für Steuerjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
HCSMs werden im Steuergesetzbuch ausdrücklich nicht als Krankenversicherungspläne oder Versicherungen eingestuft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8776
Sponsor: Rep. Kelly, Mike [R-PA-16]
Startdatum: 2024-06-18