Steuerfreie Trinkgelder: Keine Einkommen- oder Beschäftigungssteuern mehr
Dieser Gesetzentwurf ändert das Steuergesetzbuch von 1986, um festzulegen, dass Trinkgelder nicht der Einkommen- oder Beschäftigungssteuer unterliegen. Nach dem Gesetzentwurf werden Trinkgelder als durch Schenkung übertragenes Eigentum behandelt. Die Gesetzgebung hebt auch Abschnitte bezüglich der Meldung von Trinkgeldern durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf und schließt Trinkgelder aus der Definition von Löhnen für Zwecke der Sozialversicherung, Medicare und Arbeitslosensteuer aus.
Wichtige Punkte
Trinkgelder sind von der Bundeseinkommensteuer ausgenommen und werden als Schenkungen behandelt.
Trinkgelder sind von Sozialversicherungs-, Medicare- und Eisenbahnrentensteuern ausgeschlossen.
Der Gesetzentwurf hebt Abschnitt 6053 bezüglich der Trinkgeldmeldung und die damit verbundenen Strafen für fehlende Meldungen auf.
Trinkgelder werden definiert als jede Gratifikation, die einem angestellten Arbeitnehmer von einem Kunden des Unternehmens des Arbeitgebers gewährt wird.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8785
Sponsor: Rep. Massie, Thomas [R-KY-4]
Startdatum: 2024-06-18