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Obligatorische Beteiligung von Familien und Jugendlichen an der Kinderwohlfahrtspolitik.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass die Bundesstaaten bei der Entwicklung von Programmen zur Kinderwohlfahrt zwingend Eltern, Jugendliche und Pflegepersonen konsultieren müssen, die eigene Erfahrungen mit dem System gemacht haben. Dies stellt sicher, dass die Richtlinien die Perspektiven der Betroffenen widerspiegeln und somit effektiver sind. Die Bundesstaaten müssen zudem öffentlich darlegen, wie sie die Vorschläge von Jugendlichen umgesetzt haben.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Einbeziehung von Eltern, Jugendlichen und Pflegepersonen mit direkter Erfahrung in die staatliche Programmplanung der Kinderwohlfahrt.
Erhöhte Transparenz: Die Bundesstaaten müssen Berichte veröffentlichen, die zeigen, wie die Vorschläge von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt wurden.
Die Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8815
Sponsor: Rep. Smith, Adrian [R-NE-3]
Startdatum: 2024-06-25