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Bundesweites Abtreibungsverbot ab Befruchtung und Einschränkungen der Krankenversicherung.

Das Gesetz führt ein bundesweites Verbot von Abtreibungen durch Ärzte ab dem Zeitpunkt der Befruchtung ein, mit sehr engen Ausnahmen zur Rettung des Lebens der schwangeren Frau. Bürger verlieren die Deckung für Abtreibungsdienste durch die meisten Bundesprogramme und privaten Krankenversicherungen, während Ärzte, die gegen das Verbot verstoßen, mit einer Gefängnisstrafe rechnen müssen. Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen, sind ausdrücklich von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen.
Wichtige Punkte
Neues Bundesverbrechen: Ärzten, die Abtreibungen nach der Befruchtung durchführen (außer zur Lebensrettung, bei Eileiterschwangerschaft oder Fehlgeburt), drohen strafrechtliche Verfolgung (Klasse D Verbrechen).
Versicherungsdeckung: Gruppen- und Einzelkrankenversicherungen, einschließlich ACA-Pläne, dürfen Abtreibungsdienste nicht mehr abdecken (außer zur Lebensrettung).
Bundesfinanzierung: Bundesprogramme wie Medicaid und CHIP dürfen keine Abtreibungen mehr finanzieren oder anbieten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8855
Sponsor: Rep. Good, Bob [R-VA-5]
Startdatum: 2024-06-27