Recht auf einen Familienanwalt in Kindeswohlverfahren.
Dieses Gesetz verpflichtet die Bundesstaaten, als Bedingung für die Bundesförderung von Kindeswohlprogrammen, den Zugang zu Familienanwälten für Eltern und Vormunde zu erleichtern. Der Anwalt darf die Interessen der Familie in jedem Kindeswohlverfahren vertreten. Die Bundesstaaten müssen die Bürger über dieses Recht und die verfügbaren lokalen Ressourcen informieren, sind jedoch nicht verpflichtet, die Kosten für den Anwalt zu tragen.
Wichtige Punkte
Einführung des Rechts für Eltern und Vormunde, die Dienste eines Familienanwalts (family advocate) in Kindeswohlfällen in Anspruch zu nehmen, der ihre Interessen vertreten kann.
Die Bundesstaaten müssen die Bürger über dieses Recht und die lokalen Ressourcen zur Beschaffung eines Anwalts informieren.
Der Bundesstaat ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Dienste des Familienanwalts zu übernehmen; die Kosten können bei der Familie liegen.
Die Bundesstaaten müssen dem Kongress über die Auswirkungen dieses Rechts auf die Erbringung von Kindeswohlleistungen Bericht erstatten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_8866
Sponsor: Rep. Moore, Barry [R-AL-2]
Startdatum: 2024-06-27